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Interessenbekundungsverfahren für die Stützpunkte

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Thema „Wohnort- bzw. sozialraumbezogene Projekte zur Organisation und Steuerung bedarfsgerechter Angebote der sozialen und beruflichen Integration“ im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013.

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Im Rahmen einer Interessenbekundung sollen Kommunen bzw. Projektträger ermittelt werden, die wohnort- bzw. sozialraumbezogene Konzeptionen entwickeln, um einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Abbau von Armut zu leisten. Dabei sind die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren zu berücksichtigen.

Ziel ist die soziale und berufliche Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen, die Bekämpfung von Armut und die Verbesserung der Lebensqualität in den Wohnquartieren.

Die bestehende soziale Infrastruktur soll für die Hilfesuchenden erschlossen, genutzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. In wohnortnahen Anlaufstellen werden Potentiale und Defizite in der Region identifiziert, Schnittstellen definiert und Kooperationen organisiert. Diesbezügliches lokales Wissen wird erfasst und verbreitet und soll so zum Aufbau sowie zur Steuerung eines bedarfsgerechten Unterstützungsangebots und eines sozialintegrativen Netzwerks im Sozialraum beitragen. Es werden keine neuen Strukturen aufgebaut, sondern vorhandene Anlauf,- Informations- und Beratungsstellen in den Quartieren genutzt und weiterentwickelt, um für Bürger konkrete Hilfestellungen und Vermittlung an weiterführende Hilfen bzw. zuständige Stellen anzubieten. Dies kann im Einzelfall auch begleitende Betreuung und Unterstützung beinhalten. Das erwünschte Themenspektrum umfasst alle relevanten Beratungsangebote zur sozialen und beruflichen Integration.


Als beispielhafte Aktivitäten zu den o. g. Zielen und Aufgaben werden genannt:

Themenauswahl und Schwerpunktsetzung
  • Identifizierung von erkennbaren Potentialen und Defiziten in der Region
  • Bündelung von ähnlich gelagerten Aktivitäten und Vorhaben
  • Formulierung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Schwerpunktthemen
Aktivierung und Netzwerkbildung
  • Aktive Einbindung bestehender Einrichtungen, Initiativen, Projekte und Netzwerke
  • Aktivierung und Stärkung themenbezogener Initiativen
  • Aufbau von Kooperationsstrukturen
  • Einrichtung und Nutzung vorhandener Kommunikationsstrukturen
  • Koordinierung zwischen Interessengruppen
  • Verknüpfung zu relevanten überregionalen Einrichtungen und Initiativen
Kommunikation, Präsenz im Gebiet, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement+
  • Information und Beratung der Bewohner zu den Schwerpunktthemen, ggfs.
  • Weitervermittlung an die zuständigen Stellen
  • Regelmäßige Sprechstunden, ggfs. aufsuchende Arbeit
  • Organisation und Moderation von Sozialraumkonferenzen und themenbezogenen Veranstaltungen
  • Projektsteuerung und Berichterstattung

Die ausgewählten Projekte werden auf Antrag gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder der Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ gefördert.

Für die ausgewählten Projekte wird im Regelfall ein Beginn zum 01.01.2013 angestrebt. Projektende ist der 31.12.2014.

Die Projekte werden über den ESF gefördert. Die Kofinanzierung kann durch private oder kommunale Mittel in Form von anteiliger Finanzierung oder der Bereitstellung anteiliger Personalressourcen bzw. von Sachmitteln erfolgen.

Gefördert werden Personalausgaben für maximal 2 VZÄ unter Einhaltung des Besserstellungsverbots bis zur Entgeltgruppe E 11 des TV-L plus Sach- und Verwaltungskosten entsprechend der Richtlinie. Die Förderhöhe soll einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 € nicht überschreiten.


2. Anforderungen an die Teilnehmenden und Beiträge

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, die ggf. mit einem durch sie zu benennenden freien Träger kooperieren. Die Interessenbekundungen sind jeweils für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einzureichen, wobei das Projekt auf einzelne Quartiere beschränkt werden kann.

Im Falle der Projektumsetzung durch freie Träger ist Fördervoraussetzung, dass die Konzeptionen im Rahmen von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit kommunalen Trägern der öffentlichen Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe sowie ggf. weiteren relevanten regionalen bzw. lokalen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Der Träger muss fachlich, personell, methodisch und organisatorisch zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts in der Lage sein, eine effiziente Finanzplanung sicherstellen und eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Zuwendung gewährleisten.

Im Konzept ist die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Jobcentern, Schulen, Kindertageseinrichtungen, den öffentlichen und freien Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, den Angeboten zur sozialen und beruflichen Integration sowie weiteren relevanten lokalen und regionalen Akteuren darzustellen. Bei Standorten in kreisangehörigen Städten ist Einvernehmen zwischen dem Antragsteller und der Standortkommune herzustellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über gute Kenntnisse bzw. Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:

  • Projektmanagement
  • Sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen in der Region
  • Netzwerkarbeit
  • Soziale, interkulturelle und Beratungskompetenz
  • Kommunikations- und Moderationsfähigkeit
  • Methoden der Aktivierung und Gemeinwesenarbeit

Während der Projektlaufzeit werden die ausgewählten Vorhaben begleitend durch eine fachkundige Stelle moderiert und beraten. Diese steht interessierten Kommunen bereits während der Konzept- und Vorbereitungsphase für inhaltliche Fragen zum Vorhaben zur Verfügung. Name und Kontaktdaten der fachkundigen Stelle werden ab dem 17.09.2012 auf der GFAW-Webseite www.gfaw-thueringen.de bekanntgegeben.


3. Mit der Interessenbekundung vorzulegenden Unterlagen und Nachweise

Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit u. a. durch Vorlage von:

  • Aussagen zur avisierten nachhaltigen Einbindung des Beratungsangebots in die regionale soziale Infrastruktur / das regionale sozialintegrative Netzwerk über den ESF- Förderzeitraum hinaus;
  • Ggfs. Referenzprojekte und Angaben zur Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zusätzlich im Falle der Beauftragung freier Träger: Vorgesehenes Auswahlverfahren, ggfs. Muster von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit dem Antragsteller.

Kompakte, aber aussagekräftige Beschreibung des beabsichtigten Vorgehens und der geplanten Umsetzung unter Beachtung der o. g. Ziele und Aufgaben, Aussagen zur vorgesehenen Methodik, Qualitäts- und Ergebnissicherung sowie zum Projektmanagement.

Begründung, inwieweit das Projekt eine bedarfsgerechte und nachhaltige Ergänzung des bestehenden regionalen bzw. kommunalen Angebots im Bereich der sozialen Infrastruktur darstellt.

Ausgaben- und Finanzierungsplan, Aussagen zu vorgesehenen Vereinbarungen bzw. Absichtserklärungen zur Kofianzierung


4. Verfahren

4.1 Ausschreibungszeitraum, Zeitplan

Der Ausschreibungszeitraum zum Wettbewerb beginnt mit der Veröffentlichung auf der Webseite der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH www.gfaw-thueringen.de am 04.09.2012 08:00 Uhr und endet am 26.10.2012, 12:00 Uhr.

4.2 Auswahl- und Antragsverfahren

Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Zunächst werden alle bei der GFAW eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung nach formaler Übereinstimmung mit den Bedingungen der Interessenbekundung unterzogen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der für eine Antragstellung in Frage kommenden Vorschläge durch eine fachliche Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des TMWAT, des TMSFG, der GFAW, des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen. Die Jury stellt anhand der in Punkt 4.3 genannten Bewertungskriterien den Projektnutzen fest und gibt der Bewilligungsbehörde eine entsprechende Empfehlung. Die Träger der empfohlenen Projekte werden durch die GFAW benachrichtigt und zur Antragstellung aufgefordert.

4.3 Bewertungskriterien

Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt (in Klammern ist der Faktor der Gewichtung angegeben):

  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Trägers (40%)
  • Umsetzungsplanung, methodische Kongruenz, Qualitätssicherung (40%)
  • Wirtschaftlichkeit der Ausgabenplanung (20%)

5. Durchführende Instanz

5.1 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Referat 2.5
Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt
Tel: 0361 – 2223 233
Fax: 0361 – 2223 182

E-Mail: foerderservice@gfaw-thueringen.de

5.2 Einreichung der Beiträge

Die Konzeptvorschläge zur Interessenbekundung sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal auf der Homepage der GFAW mbH www.gfaw-thueringen.de  einzusenden.

Die teilnehmenden Träger müssen sich registrieren und erhalten somit einen eigenen geschützten Zugang zum Wettbewerbsportal.

Sofern Fragen von allgemeinem Interesse von Teilnehmenden an die GFAW gestellt werden, werden die Antworten allen registrierten Interessenten zur Verfügung stehen. Anfragen sind grundsätzlich per E-Mail an die GFAW zu übermitteln.

Die teilnehmenden Träger können in dem Portal ihre strukturierten Beiträge nach den förmlichen Vorgaben der GFAW erstellen. Grundlegende Daten sind in einen Fragebogen einzugeben. Ausführlichere Angaben können in download-fähige Dokumente eingegeben, offline bearbeitet und wieder hochgeladen werden. Darüber hinaus können gescannte Dokumente hochgeladen werden. Die Bearbeitung und Speicherung der Angaben ist während der gesamten Laufzeit der Interessenbekundung bis zum Absenden des Beitrags möglich. Das Portal ist bis zum 26.10.2012 12:00 Uhr frei geschaltet. Danach sind keine Eingaben mehr möglich.

Die Beteiligung an der Interessenbekundung erfolgt über das Absenden des Beitrags. Danach bleibt die Bearbeitung gesperrt. Beim Anklicken des Buttons Absenden im Portal wird automatisch eine Teilnahmeerklärung als pdf – File generiert, die auszudrucken ist. Der Ausdruck muss, versehen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Teilnehmenden, per Brief an die GFAW gesandt werden. Deren Posteingang bei der GFAW muss spätestens am dritten Werktag nach dem Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, d. h. am 01.11.2012, erfolgt sein.

Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Beitrag nicht gewertet. Sämtliche, nicht auf elektronischem Weg übermittelten Anlagen und Dokumente sind in Kopie in Papierform mit der Teilnahmeerklärung einzureichen.

Eine Beitragsabgabe per Post ist nicht möglich.

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